Dienstleistungen
Leistungsmodul: Besondere Schulungen
Gemäß GGBG und ADR / RID ist für alle Mitarbeiter, welche an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, eine besondere Schulung vorgeschrieben.
Diese Bestimmung richtet sich vor allem an:
Absender, Spediteure, Versandbüros, Halter.
Folgende Personen können davon betroffen sein:
- Ersteller von Beförderungspapieren (Sekretärin),
- Lagerarbeiter, die Versandstücke verpacken,
- Befüller von Gebinden,
- Übergeber von Gefahrgutsendungen, usw.
Diese Schulungen sind in drei Stufen gegliedert:
- Einführung: allgemeine Bestimmungen und Vorschriften über die SICHERUNG
- Aufgabenbezogene Schulung: auf Tätigkeit bezogen
- Sicherheitsschulung: Risiken / Gefahren des Gefahrgutes
Es sind regelmäßige Auffrischungskurse abzuhalten. Die Schulungsinhalte müssen in schriftlicher Form übermittelt werden.
Die Schulungsunterlagen sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubewahren.
Sie müssen der Behörde auf Verlangen vorgewiesen werden.
Diese Schulungen sind in den Personalpapieren festzuhalten.
- Besondere Schulung der Mitarbeiter
- effiziente Schulungsunterlagen
- praxisnaher, verständlicher Unterricht
- Schulungsinhalte auf die Teilnehmer abgestimmt
- Schulungsinhalte (u.a.z.B.):
- Bedeutung der Gefahrgutbestimmungen
- Handhabung der Gefahrgutbestimmungen
- innerbetriebliche Umsetzung der Gefahrgutbestimmungen
- Vorschriften über die SICHERUNG (Security) gem. Kapitel 1.10 ADR/RID
- Persönliche SICHERHEIT Ihrer Mitarbeiter !
- Sensibilisierung im Umgang mit Gefahrgütern
- Erkennen von Gefahrgut
- Erklärung der Gefahrguthinweise z.B.: Gefahrzettel, Chemikalienverordnung, Kemler - Zahl, usw.
- Verhalten bei Gefahrgutunfällen
Gefahrgut-
Kummernummern:
05332/81202 oder 0699/14828866
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2011-01-012011-01-01 |

