Einige Tipps für alle Gefahrgutbeauftragten (GB)
# Gefahrgutschulungen gemäß Kapitel 1.3 ADR / RID (Unterweisungen)
Zumindest bei jeder Änderung der Gefahrgutvorschriften muss die Schulung der MitarbeiterInnen gemäß ADR / RID Kapitel 1.3 durchgeführt werden. Diese Schulung muss dokumentiert und in den Personalpapieren eingetragen werden.
# Erstellung Jahresbericht für 2010
Termin für die Erstellung Jahresbericht 2010: spätestens bis 30.6.2011.
# Kontrollen durch den Gefahrgutbeauftragten (GB)
Eine "Mindestanzahl" an Kontrollen ist im GGBG nicht vorgesehen. Es muss jeder GB, nach den jeweiligen Besonderheiten seiner Tätigkeit, selbst entscheiden, wie oft er seine ausführenden Mitarbeiter kontrolliert. Nach den jahrelangen Erfahrungen der deutschen Kollegen, wird die Mindestanzahl von vier Kontrollen pro Jahr als praxisgerecht angesehen. Dies gilt aber nur, wenn das ganze System schon "reibungslos" läuft – also nicht für die Einführungsphase oder eventuelle Umstellungen im Gefahrgutmanagment.
Als Nachweis für Eure Tätigkeit bitte unbedingt alle Kontrollen schriftlich festhalten (Kontrollbericht an die Firmenleitung).
Gefahrgut-
Kummernummern:
05332/81202 oder 0699/14828866
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2011-01-012011-01-01 |

