Fachbegriffe
Hier finden Sie Erklärungen zu Fachbegriffen.
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Gefahrgutbeauftragter (GB)
Jene Person in einem Unternehmen, welche die Tätigkeiten gemäß GGBG § 11 ausübt.
Der GB muß von der Firmenleitung bestellt werden und dieser Bestellung zustimmen.
Er muß Inhaber eines gültigen EU-Schulungsnachweises sein.
Die Funktion des GB kann wahrgenommen werden:
- vom Leiter des Unternehmens
- von einem Mitarbeiter
- von einem externen Gefahrgutbeauftragten
Gefahrgut-
Kummernummern:
05332/81202 oder 0699/14828866
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2011-01-012011-01-01 |

