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- V -
Versandkontrollen

Kontrollen (gemäß Abschnitt 7.5.1 ADR / RID), welche vor dem Versand von Gefahrgutsendungen durchgeführt werden müssen.
Zur leichteren und ordnungsgemäßen Durchführung werden Checklisten verwendet. Siehe: "Gefahrgutunterlagen"

Versandstück

Das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Großverpackung oder dem Großpackmittel (IBC) und dem Inhalt. Der Begriff umfaßt die Druckgefäße für Gase gemäß Begriffsbestimmung in diesem Abschnitt sowie die Gegenstände, die wegen ihrer Größe, Masse oder Formgebung unverpackt, oder in Schlitten, Verschlägen oder Handhabungseinrichtungen befördert werden dürfen. Dieser Begriff gilt weder für Güter, die in loser Schüttung befördert werden, noch für Stoffe, die in Tanks befördert werden



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